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Inklusives Lernen

Digitale Barrierefreiheit im E‑Learning

 
Digitale Barrierefreiheit E‑Learning

Barrierearme oder sogar barrierefreie digitale Angebote sind leider noch lange nicht so verbreitet, wie sie es sein sollten, um tatsächlich alle Nutzergruppen gleichermaßen bedienen und abholen zu können. Accessibility ist das Schlagwort der Stunde. Darunter versteht man die Barrierefreiheit von Medien, sodass diese für jeden Menschen, ungeachtet einer möglichen Einschränkung, gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind. Das bedeutet, dass Websites, Technologien und Tools so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderung im Web Inhalte erkennen, verstehen, navigieren und damit interagieren können. Die Größe der Nutzergruppe mit Einschränkungen ist dabei nicht unrelevant, denn fast 10% der Bevölkerung gelten als schwerbehindert, ca. 350.000 sind sehbehindert, ca. 80.000 Menschen sind gehörlos und ca. 16 Millionen schwerhörig. Erfahren Sie, wie Sie Ihre digitalen Lernerlebnisse so erstellen, dass sie so barrierefrei wie möglich sind und Sie allen Lernenden das gleiche begeisternde Lernerlebnis bieten.

 

Nutzergruppen mit Einschränkungen

Icon Brille

eingeschränktes Sehvermögen

  • Blindheit
  • Kurz- und Weitsichtigkeit
  • Farbenblindheit
  • Sehschwäche
Icon Rollstuhl

eingeschränkte Motorik

  • Lähmung
  • Muskelschwäche
  • eingeschränkte koordinative Fähigkeiten
Icon Taubheit

eingeschränktes Hörvermögen

  • Taubheit
  • eingeschränktes Hörvermögen (auf unterschiedlichem Level)
Icon kognitive Faktoren

kognitive Einschränkungen oder Gefährdung zu Anfällen

  • eingeschränkte Lernfähigkeit
  • eingeschränktes Auffassungsvermögen
  • langsameres Erfassen von Inhalten
  • Epilepsie
Icon Alter

Einschränkungen durch fortgeschrittenes Alter

  • motorische Koordinationsfähigkeit
  • Hörvermögen
  • Sehkraft
  • Schnelligkeit beim Erfassen von Inhalten
Icon Verband

temporären und situative Einschränkungen

  • gebrochener Arm
  • helles Sonnenlicht
  • Situationen, in denen kein Audio unterstützt werden kann
 

Warum digitale Barrierefreiheit so wichtig ist

Der Begriff Barrierefreiheit wurde ursprünglich vom Bauwesen geprägt. Jeder weiß, dass es hier darum geht, sämtliche Hindernisse zu beseitigen, die Menschen mit primär körperlichen Einschränkungen den Zugang erschweren oder gar verbieten würden. Digitale Barrierefreiheit bedeutet nichts anderes, nur, dass wir uns in diesem Fall in einem virtuellen Raum bewegen. Zusätzlich zu den körperlichen Barrieren müssen hier technische und inhaltliche Hindernisse abgebaut werden, um einen uneingeschränkten Zugriff zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies, dass jeder Mensch geräteunabhängig die Inhalte im Internet bedienen, sehen, verstehen und erstellen kann, unabhängig von möglichen Hindernissen wie eingeschränktes Hör- oder Sehvermögen, kognitiven oder motorischen Einschränkungen oder etwa technische, soziale, kulturelle oder umweltbedingte Barrieren.

Folgende Statistiken verdeutlichen, wie dringlich die Gestaltung barrierefreier Zugänge ist:

 
Infografik: digitale Barrieren in Deutschland

Dabei ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass gerade einmal 4% der hier genannten Behinderungen angeboren sind. Die meisten entstehen durch Krankheiten, Unfälle oder im Alter, wenn Hören und Sehen allmählich schwerer fallen. Beachtung brauchen darüber hinaus auch Menschen mit temporären Einschränkungen. Ein inklusives E‑Learning Angebot zu schaffen bedeutet also nicht nur, auf eventuell gegenwärtige Bedürfnisse einzugehen, sondern auch präventiv zu handeln und damit Weiterbildungsangebote für alle zugänglich zu machen. Barrierefreie Lernangebote tragen dazu bei, Menschen mit Einschränkungen das gleiche individuelle Lernerlebnis zu ermöglichen. Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, zu dem auch die chemmedia AG mit der Entwicklung der Autorensoftware Knowledgeworker Create zur Produktion barrierearmer Onlinekurse beiträgt.

 

Die digitale Barrierefreiheit wird Pflicht

Trotz stetiger Verbesserungen und der Einrichtung von Self-Service Portalen können vielerlei behördliche Angelegenheiten noch immer nicht digital geregelt werden. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll die Entwicklung nun zusätzlich forcieren, indem es den öffentlichen Sektor dazu verpflichtet, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen über entsprechende Online-Portale digital anzubieten. Sämtliche Webangebote, so sehen es das OZG, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) als auch der European Accessibility Act (EAA) vor, müssen dabei barrierefrei gestaltet werden, um sie einer möglich breiten Zielgruppe zugänglich zu machen.

Die Gesetze und Richtlinien betreffen 

  • öffentliche Internetanwendungen,
  • interne Internetanwendungen (Intranet),
  • Verwaltungsanwendungen und
  • Dokumente öffentlicher Stellen.

 

Öffentliche Stellen sind alle jene, die dem europäischen Recht nach der öffentlichen Auftragsvergabe unterliegen. Dazu zählen Bund, Länder, Gemeinden, (Hoch-) Schulen (dies schließt auch deren digitale Lernangebote ein), Kindergärten, Krippen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (sofern diese im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht-gewerblicher Art wahrnehmen wie bspw. im Fall von Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern).

 
Nadine Pedro
Nadine Pedro, chemmedia AG

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Die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit

Die BITV basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), den internationalen Standards des World Wide Web Consortiums (W3C). Das W3C formuliert eine Vielzahl von Anforderungen, an denen sich Webentwickler*Innen orientieren können. Im Zentrum stehen dabei die folgenden vier Prinzipien:

 

Wahrnehmbarkeit

 Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Bedienbarkeit

Sämtliche Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Verständlichkeit

Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Robustheit

Informationen und Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

 

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Assistive Technologien, die Sie kennen sollten

Viele Menschen mit Einschränkungen sind beim Konsum von digitalen Medien auf assistive Technologien angewiesen, die ihrerseits gewisse Ansprüche an die “Lesbarkeit” der Webangebote stellen. Zu ihnen zählen:

 
Icon Screenreader

Alternative Ausgabegeräte

Bildschirmleseprogramme (z.B. Screenreader), die sehbehinderten Menschen geschriebenen Text entweder vorlesen oder als Braillezeilen ausgeben.

Icon Tastatur

Tastatur

Diese Bedienung setzt voraus, dass sich die Anwendung ohne Maus, also ausschließlich über die Tastatur bedienen lassen. Basis hierfür ist meist die Tabulator-Taste.

Icon Eyetracking

Alternative Eingabegeräte

Dies meint die Steuerung von Anwendungen durch Alternativen wie zum Beispiel Augensteuerung (z.B. Eye-Tracking), Mundmaus, Joystick, Brailletastatur oder Gesten.

Icon Spracheingabe

Spracheingabe

Eine Spracherkennungs-Software ermöglicht es, über eine Vielzahl an Sprachbefehlen wie “Klick Menü” zu navigieren und damit Tastatur und Maus vollständig zu ersetzen.

 

Umsetzung der Barrierefreiheit im E‑Learning

18 Tipps

Die oben genannten Prinzipien “Wahrnehmbarkeit”, “Bedienbarkeit”, “Verständlichkeit” und “Robustheit” lassen sich durch einfache Anpassungen umsetzen. Bei der Gestaltung von barrierefreien Onlinekursen liegen vor allem die Garantie der “Wahrnehmbarkeit” und “Verständlichkeit” in Ihrer Verantwortung. Die “Bedienbarkeit” und “Robustheit” können Sie maßgeblich durch die Auswahl barrierearmer Software gewährleisten.

Für uns, die chemmedia AG, ist es unsere Mission, smartes Lernen für alle zu ermöglichen. Wir möchten, dass jeder Lernende gleichermaßen an E‑Learnings teilhaben und davon profitieren kann. Deshalb haben wir Knowledgeworker Create so konzipiert, dass die im “Accessibility Conformance Report” beschriebenen Barrierefreiheits-Standards unterstützt werden – für eine Zukunft, in der Bildung für alle gleichermaßen zugänglich ist.

 

Tipps zur barrierefreien Wahrnehmbarkeit

Um Schriften im Web möglichst gut lesbar zu machen, sollten sie keine Serifen oder sonstigen Verzierungen enthalten (serifenlose Schriften). Außerdem sollten sich die einzelnen Buchstaben deutlich voneinander unterscheiden, d.h. Sie sollten keine sogenannten konstruierten Schriften verwenden. Im Idealfall folgen die Schriften einem dynamischen Formprinzip. Vermeiden Sie außerdem den Einsatz von Versalien. Eine Auswahl an Schriftarten, die besonders gut lesbar sind: Neue Frutiger 1450, Unit, Calibri, Open Sans, Fira Sans, FF Meta, TheSans, Wayfinding Sans

Schriftfarben müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Das Kontrastverhältnis sollte idealerweise bei mindestens 4.5:1 liegen. Auf der Plattform whocanuse.com können Sie Ihre gewählten Hintergrund- und Textfarbe auf ihre Wahrnehmbarkeit prüfen. 

Lange Textzeilen lassen sich schwerer erfassen als kürzere. Vermeiden Sie deshalb die Texte in der Desktop Version über die gesamte Bildschirmbreite laufen zu lassen. Eine optimal lesbare Zeile sollte mindestens 35 und maximal 80 Zeichen (mit Leerzeichen) enthalten.

Eine linksbündige Formatierung (linksbündiger Flattersatz) hilft dem Auge dabei, sicher zur jeweils nächsten Zeile zu springen. Vermeiden Sie in jedem Fall Blocksatz, da dabei unregelmäßig große Wortabstände entstehen.

Während im Print meist bereits ein Zeilenabstand von 120% eine gute Lesbarkeit garantiert, sollten Sie ihn im digitalen Bereich auf 150% bis 160% erhöhen.

Achten Sie darauf, dass vor allem Links und Buttons ausreichend stark hervorgehoben sind und so sicher als solche identifiziert werden können. Kombinieren Sie hierfür mindestens eine farbliche Hervorhebung und Unterstreichung und einen buttontypischen Rahmen.

Sämtliche Bilder, Grafiken und Videos benötigen Alternativtext, der den Inhalt detailliert und präzise beschreibt.

Text kann von Screenreadern immer nur dann erfasst werden, wenn er als HTML-Tag entsprechend angelegt wird – nicht jedoch, wenn er in eine Bilddatei in Form von Pixeln integriert ist. Um trotzdem Text in Bilder integrieren zu können, bietet manche Software eine Möglichkeit, Text als Screenreader-lesbaren HTML-Tag in Bildern zu hinterlegen.

Da Screenreader zwischen Überschriften und Links springen können, um ihren Nutzer*Innen einen Überblick zu verschaffen, empfiehlt es sich, Überschriften und Links besonders aussagekräftig zu formulieren. Überschriften sollten dabei immer als HTML-Tag (H1-H2-H3- …) angelegt werden, um von Screenreadern auch als solche erkannt werden zu können. Eine deutliche Abgrenzung z.B. durch Schriftgröße- und Schriftstärken hilft darüber hinaus, die Hierarchie auch optisch leicht erkennbar zu machen.

Sämtliche Anwendungen und Ansichten müssen vollständig responsiv sein, um zu gewährleisten, dass sie an jedem Gerät einwandfrei dargestellt werden.

Sämtliche Inhalte, allen voran aber der Text, sollten auch ohne Screenreader verlustfrei bis zu 200% vergrößerbar sein, sodass sie sich an individuelle Seh-Bedürfnisse anpassen lassen.

Vermeiden Sie Banner und Gif-Grafiken, die sich schneller als drei Mal pro Sekunde bewegen (Trigger für epileptische Anfälle) und ermöglichen Sie im Zweifelsfall, den Inhalt zu pausieren und noch einmal von vorn anzusehen.

Videos und Podcasts sollten mit Untertiteln bzw. einem Skript ausgestattet werden.

 

Tipps zur barrierefreien Verständlichkeit

Eine professionelle E‑Learning Software bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kurse in Kapitel und Unterkapitel zu unterteilen und stellt dabei eine sichtbare Navigation zur Verfügung, die jederzeit anzeigt, wo man sich im Kurs befindet. Diese muss natürlich auch entsprechend präzise beschriftet werden.

Was beinhalten die einzelnen Kursabschnitte? Ein kurzer Introtext pro Kapitel hilft dabei, den Überblick zu behalten.

Texte sollten in jedem Fall leicht verständlich und in möglichst kurzen Sätzen formuliert werden. Eventuell hilft auch eine zweite Variante des Kurses in bewusst “Leichter Sprache”. Sie wurde für Menschen mit einer Lernbehinderung, kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutschkenntnissen entwickelt. Sie folgt einem genauen Regelwerk, wird von ausgebildeten Übersetzer*Innen verfasst und anschließend von Betroffenen lektoriert.

Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt und für viele hörgeschädigte Menschen die Muttersprache. Weil die geschriebene Sprache ein Abbild der Lautsprache ist, ist die DGS für Betroffene leichter verständlich als ein geschriebener Text. Mindestens Videos, die praktische Abläufe erklären, sollten deshalb auch in Gebärdensprache übersetzt werden.

Gegenderte Formulierungen bedürfen einer geeigneten Schreibweise, wofür es aufgrund unterschiedlicher Betrachtungswinkel keine eindeutige Empfehlung gibt. Einerseits wird die Doppelpunkt-Schreibweise (Mitarbeiter:Innen) gern genutzt, da diese den optischen Lesefluss kaum stört und besonders gut von Screenreadern vorgelesen wird. Andererseits wird die Verwendung von Sternchen (Mitarbeiter*Innen) bevorzugt, da diese ohne Gendersymbolik neutral bleibt und nicht durch religiöse oder ideologische Gruppierungen für die Stereotype Unterscheidung in männliche und weibliche Geschlechter verwendet wird – selbst wenn aktuelle Screenreader diese Version noch nicht ideal wiedergeben.

 

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Fazit.

Unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen stellt die Barrierefreiheit und damit Chancengleichheit ein wichtiges Thema unserer Gesellschaft dar. Bereits kleine Anpassungen reichen aus, um technische, inhaltliche und körperliche Barrieren zu minimieren oder ganz zu umgehen. Auf diese Weise erleichtern Sie Menschen mit Einschränkungen den Zugriff auf wertvolles Schulungsmaterial, ermöglichen ihnen eine gleichwertige Teilhabe und stärken so gleichzeitig auch langfristig die Bindung Ihrer Mitarbeitenden. Die chemmedia AG unterstützt Sie gern bei der Umsetzung und stellt Ihnen mit Knowledgeworker Create ein barrierearmes Autoren-Tool zur Verfügung, das ständig hinsichtlich der Barrierefreiheit weiterentwickelt wird.

 
Magda Lehnert | Bloggerin
Magda Lehnert
Texterin
 

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Titelbild: SrideeStudio/shutterstock.com