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E-Learnings schneller erstellen dank KI

OpenGraph: KAI – Künstliche Intelligenz in Knowledgeworker Create

Ab sofort unterstützt Sie die optionale Knowledgeworker Artificial Intelligence – kurz KI-KAI – bei der Erstellung hochwertiger Lerninhalte im Learning Content Management System Knowledgeworker Create. 

  • Erwecken Sie neue, bisher nicht realisierbare E‑Learning Projekte zum Leben.
  • Überlassen Sie zeitaufwändige und repetitive Aufgaben der KI.
  • Setzen Sie auf herausragende visuelle Inhalte.
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Arbeitsschutz-Schulungen einfach online durchführen

Digital. Effizient. Effektiv.

 

Egal, ob auf der Baustelle oder im Büro: Arbeits- und Gesundheitsschutz sind wichtige Themen. Gehen Sie keine Kompromisse ein, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten geht. Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, Ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Thema Arbeitssicherheit zu schulen und alle notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen. Und natürlich sollte Ihnen die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden auch wichtig sein, nicht zuletzt auch um den Erfolg Ihres Unternehmens und die Mitarbeiterzufriedenheit zu gewährleisten. Daher ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeitenden immer auf dem neusten Stand in Sachen Arbeitsschutz sind. Vorbeugende Maßnahmen schützen Ihre Angestellten vor potenziellen Gefahren und schärfen das Bewusstsein für riskante Situationen. Arbeitsschutz-Schulungen sind ein starkes Werkzeug für die Prävention von Arbeitsunfällen.

Mit Onlinekursen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden eine exzellente Arbeitsschutzschulung ohne aufwändige Präsenzveranstaltung. Sie geben Ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, zu jeder Zeit alle relevanten Informationen zum Arbeitsschutz nachzulesen. Gleichzeitig befähigen Sie sie, das erworbene Wissen mit entsprechenden Testfragen zu prüfen. So sind alle auf der sicheren Seite: Ihre Mitarbeitenden kennen die Gefahren und vermeiden Unfälle. Und Sie weisen revisionssicher nach, dass Sie Ihrer Pflicht als Arbeitgeber entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz nachkommen.

 

So könnte Ihre Arbeitsschutz-Schulung in Zukunft aussehen

Ein Beispiel für den Bereich Büro

 

Dieser Onlinekurs konzentriert sich auf das Wesentliche und erklärt Ihren Beschäftigten in Kürze die richtigen Verhaltensweisen. Der Schutz der eigenen Gesundheit und der von anderen steht im Fokus. Konkrete Beispiele machen die relevanten Anforderungen nachvollziehbar und helfen, Inhalte besser zu verinnerlichen. Der Onlinekurs bietet einen Standardinhalt für den Bereich Bürotätigkeit.

Kursinhalte im Überblick:

  • Hinführung zum Thema mit Beispielen aus dem täglichen Büroarbeitsalltag
  • Grundregeln und Zuständigkeiten Arbeitsplatzgestaltung
  • Verhalten bei Unfällen
  • Brandschutz
  • Verhalten bei Einbrüchen
  • Transportieren und arbeiten mit Leitern
  • Abschlusstest und Teilnahmezertifikat
  • PDF-Checklisten

 

Gerne passen wir den Onlinekurs an Ihre internen Vorgaben an oder ergänzen diesen um weitere, für Sie relevante Inhalte.

 
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Ihre Ansprechpartnerin

Ich freue mich über Ihr Interesse und auf ein Kennenlernen!

Denise Schönheider | Director Content & Creative
Denise Schönheider
Director Content & Creative
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Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz bezeichnet alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Hierzu gehören vorbeugende Maßnahmen, wie eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Unfallverhütung. Die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zählt ebenfalls dazu.

 

Das Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt Ihre Arbeitsschutzpflichten als Arbeitgeber. Des Weiteren beschreibt es die Pflichten und die Rechte Ihrer Mitarbeitenden sowie die Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Der §12 des Arbeitsschutzgesetzes beschreibt die Pflicht des Arbeitgebers, seine Mitarbeitenden „ausreichend und angemessen zu unterweisen“. Eine regelmäßige Arbeitsschutzschulung ist somit gesetzlich verpflichtend.

Nach den gesetzlichen Vorschriften beinhaltet die Unterweisung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz: „Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind“.

 

Wie muss eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit erfolgen?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt für Ihre Arbeitsschutzschulung keine konkrete Form vor. Die meisten Betriebe organisieren ihre Schulungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit als jährliche Präsenzveranstaltungen. Mitarbeitende, die wegen Krankheit oder Urlaub nicht teilnehmen, erhalten eine Nachschulung. Diese Vorgehensweise birgt jedoch mehrere Risiken für die Arbeitssicherheit:

  1. Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt in §12: "Die Unterweisung muss bei der Einstellung [...] erfolgen." Jeder neue Mitarbeiter ist also unmittelbar bei Arbeitsbeginn zu schulen. Gleiches gilt, sobald Mitarbeitende die Abteilung wechseln, eine neue Tätigkeit aufnehmen oder eine neue Technologie verwenden. Abhängig von der Größe des Betriebes wird das schnell zur Mammutaufgabe.
     
  2. Es ist organisatorisch fast unmöglich, alle Mitarbeitenden zeitgleich an einen Ort zu bringen. Homeoffice, Krankheit oder Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte machen es schwer den Bedürfnissen jedes Einzelnen zu entsprechen.
     
  3. Die Maßnahmen zu Arbeitssicherheit sind nicht für alle Mitarbeitenden gleich. Elektriker*innen auf der Baustelle begegnen anderen Gefahren als Angestellte in der Verwaltung. Möchten Sie alle Themen in einer einzigen Arbeitsschutzschulung ansprechen, haben Ihre Mitarbeitenden einen langen Tag vor sich.
     
  4. Arbeitsschutzschulungen in Präsenz sind teuer. Die Organisation einer Präsenzveranstaltung für die Arbeitsschutzschulung kostet Zeit und Geld. Ihre Mitarbeitenden verbringen wertvolle Arbeitszeit damit auf lieblose Powerpoint-Folien zu starren und der Referent berechnet seine Leistungen. Für Raummiete, Snacks und Getränke fallen weitere Kosten an.
 

Darf ich Unterweisungen in Form von Onlinekursen durchführen?

Die Antwort lautet: Ja. Die DGUV räumt die Möglichkeit ein, “Unterweisungen mithilfe elektronischer Medien durchzuführen”, insofern die nachstehenden drei Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Voraussetzung (1)

Arbeitsplatzspezifisch aufbereitete Inhalte und Bereitstellung

Voraussetzung (2)

Integration und Durchführung einer Verständnisprüfung

Voraussetzung (3)

Gesprächsmöglichkeit zwischen Versicherten und Unterweisenden

 

In der Vergangenheit wurden dabei Webmeetingtools nicht als Gesprächsersatz anerkannt, sodass Unterweisungen trotzdem, wenigstens zu einem Teil, analog stattfinden mussten. Inzwischen, nicht zuletzt auch beeinflusst durch die Pandemie, hat die DGUV die Auslegung ihres Regelwerks insofern angepasst, dass nun Webmeetingtools genutzt werden dürfen, um den Prozess der Unterweisung vollständig zu digitalisieren. Auch die Verständnisprüfung kann mittels Tests in die Kurse integriert werden. Achten Sie deshalb bei der Wahl Ihrer E‑Learning Software darauf, dass dieses die Option bietet, verschiedene Fragetypen und Abschlusstests zur Verständnisprüfung einzubinden. Im Optimalfall bietet die Software darüber hinaus die Möglichkeit, jeden Onlinekurs in verschiedenen Varianten anzulegen, um auf die Spezifika jedes einzelnen Arbeitsplatzes einzugehen. Auch vermögen es professionelle Softwares den dennoch anhaltenden Vorbehalten der DGUV bzgl. fehlender Individualisierung im E‑Learning insofern entgegenzuwirken, dass sie mit Adaptive Learning das digitale Lernen weitaus individueller gestalten als Präsenzveranstaltungen es in der Regel leisten können. Richtig ist jedoch, dass manche Unterweisungen, vor allem im Bereich der Produktion, des Handwerks und im Umgang mit Gefahrstoffen, mindestens als Blended Learning Format aus E‑Learning-Theorie und einem ergänzenden persönlichen Austausch erfolgen sollten, um die Praxis hinreichend abzubilden.

 
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  1. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
  2. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

Stand: Juni 2022

 

Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass

  • diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,
  • eine Verständnisprüfung stattfindet
  • und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.

 

Darüber hinaus finden sich im Werk konkrete Beschreibungen, wie und mit welchen Mitteln die Unterweisungen durchzuführen und die “Lernerfolge” zu überprüfen sind.

Stand: Juni 2022

 

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Doch nicht nur die Anwender*innen von Arbeitsmitteln sollen geschützt werden, sondern – bei überwachungsbedürftigen Anlagen – auch "andere Personen", die sich im Gefahrenbereich dieser Anlagen befinden.

 

(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über

  1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
  2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
  3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.

(2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen.

(3) Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden.

Tipp der Redaktion:
Es bietet sich zum Beispiel an, am jeweiligen Arbeitsmittel ganz einfach einen QR-Code anzubringen, der direkt zur Unterweisung führt. So kann der Mitarbeitende ganz einfach im Moment of Need auf die Inhalte zugreifen. Auch kann man den Unterweisungsinhalt jederzeit ganz einfach aktualisieren und nachweisen, dass jeder Mitarbeitende, der das Arbeitsmittel nutzt, auch entsprechend geschult wurde.

Stand: Juni 2022

 

Fazit.

Arbeitsschutzschulungen sind unumgänglich und sichern neben der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden auch den Erfolg Ihres Unternehmens und die Mitarbeiterzufriedenheit. Über interaktive Onlinekurse vermitteln Sie dabei Wissen effektiv und zeitgemäß und verankern das Wissen nachhaltig in den Köpfen Ihrer Mitarbeitenden. Dabei sinken Ihre Kosten bei steigender Qualität. Probieren Sie es doch einfach aus.

 
Nadine Pedro
Nadine Pedro, chemmedia AG
Nadine Pedro
Senior Marketing Manager